Positionierung
Die fundierte, vielseitige und praxisnahe Ausbildung in den Bereichen des Maschinenbaus und im handwerklichen Bereich der Büchsenmacher sowie die guten Partnerschaften zu renommierten Firmen und Ämtern im In- und Ausland ermöglichen den Absolvent:innen des Bereichs Waffentechnik gute Jobaussichten in der Industrie, im Handel (Import/Export), im Bereich der CNC-Fertigung und auch bei öffentlichen Behörden wie z. B. den Bundes- und Landeskriminalämtern, dem Bundesheer oder der Exekutive.
Nach absolvierter Ausbildung an unserer Schule können folgende mögliche Berufe als unselbständig Beschäftigte ergriffen werden. Diese Auflistung dient als beratende Hilfestellung, wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verweisen auf weitere untenstehende Ausführungen:
- Waffen- und Sicherheitstechniker:in
- Entwickler:in
- Konstrukteur:in
- Entwicklungstechniker:in
- Jagdwaffentechniker:in
- Projekt-/Prozessmanager:in
- Waffen- und Munitionshändler:in
- gehobene/r technische/r Mitarbeiter:in der Polizei, des Bundesheers oder bei Beschussämtern
Mit dem Erwerb der Reife- und Diplomprüfung an einer höheren technischen Bundeslehranstalt erwirbt jeder Absolvent/jede Absolventin diverse Berechtigungen (z.B. Berechtigungen gem. Ingenieurgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Gewerbeordnung, Berechtigungen in der EU, Einstufung gem. NQR-Gesetz), die auf den jeweiligen Reife- und Diplomprüfungszeugnissen separat angeführt sind.
Nach absolvierter Ausbildung an unserer Schule können folgende mögliche Berufe als unselbständig Beschäftigte ergriffen werden. Diese Auflistung dient als beratende Hilfestellung, wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verweisen auf weitere untenstehende Ausführungen:
Arbeitsmittelbeitrag
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausbildung in den einzelnen Jahrgängen in allen Ausbildungsbereichen seitens der Erziehungsberechtigten Arbeitsmittelbeiträge, die jährlich je nach Ausbildungsschwerpunkt kalkuliert werden, zu bezahlen sind. Der Arbeitsmittelbeitrag deckt die Materialkosten für die Übungsstücke in den Werkstätten im jeweiligen Schuljahr ab. Bei Rückfragen zu den Arbeitsmittelbeiträgen stehen Ihnen die jeweiligen Werkstättenleiter oder die Direktorin jederzeit zur Verfügung.
Filme & Videos
Diplomarbeiten
02. November 2023
Zertifizierung der zielballistischen Daten beim Beschuss von unterschiedlichen Simulanzien
02. November 2023
Experimentielle Ermittlung von ballistischen Koeffizienten
02. November 2023
Falltestvorrichtung für Glock-Pistolen
Projekte
20. November 2023
NCP Pistole
Pflichtpraktikum
für alle Schüler:innen der BMHS
Im SchUG § 11 ist geregelt, dass alle Schüler:innen im Zuge ihrer Ausbildung an einer BMHS außerhalb des schulischen Unterrichts ein verpflichtendes facheinschlägiges Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Dieses Pflichtpraktikum ist wie ein Pflichtgegenstand zu werten. Ein Pflichtpraktikum oder Praktikum ist jedenfalls vor Abschluss der lehrplanmäßig letzten Schulstufe zurückzulegen. Ohne Nachweis über das Absolvieren des Pflichtpraktikums ist eine Zulassung zu den abschließenden Prüfungen (sRDP, AP oder Diplomprüfung) nicht möglich.
Dauer des Pflichtpraktikums
HTL | 8 Wochen |
Kolleg/ALG | 8 Wochen |
Fachschule | 4 Wochen |
Den Schüler:innen wird empfohlen, rechtzeitig den Kontakt zu möglichen Betrieben aufzunehmen und Bewerbungsschreiben zu versenden. Die Verantwortung für einen Praktikumsplatz liegt im Verantwortungsbereich der Eltern bzw. der Schüler:innen. Die Schule übernimmt hier maximal die Rolle des Vermittlers.
Praktikumsplätze
Zurzeit sind keine Praktikumsplätze aus unserer Jobbörse vorhanden.