Informationen zur Aufnahme
Anmeldung
Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der EUREGIO HTBLVA FERLACH erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden. Mit dem Antrag auf Aufnahme ist die Schulnachricht der 8. Schulstufe (Original) vorzulegen. Sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn bereits eine höhere Schulstufe als die 8. besuchen, benötigen wir zusätzlich das Jahreszeugnis der 8. Schulstufe und die Schulnachricht der derzeit besuchten Schulform im Original.
Die Anmeldung ist per Post (eingeschrieben), per E-Mail oder persönlich an das Sekretariat der EUREGIO HTBLVA FERLACH, zu übermitteln. Auf dem Original der Schulnachricht wird seitens der Schule die Anmeldung bestätigt! Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich.
Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Je nach Leistungsniveau muss zusätzlich eine Aufnahmeprüfung absolviert werden:
Allgemein bildende höhere Schule (AHS):
keine Aufnahmeprüfung
Mittelschule
- Leistungsniveau "Standard AHS"
Keine Aufnahmeprüfung - Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als mit "Gut"1
Keine Aufnahmeprüfung - Leistungsniveau "Standard" Note "Befriedigend" und "Genügend"
Aufnahmeprüfung
Polytechnischer Lehrgang - 9. Schulstufe
keine Aufnahmeprüfung
Für eine Aufnahme in die Fachschule für Büchsenmacher mit Betriebspraxis und in die Fachschule für Kunststoff- & Recyclingtechnik im Maschinenbau mit Betriebspraxis, (Werkzeug- und Vorrichtungsbau) ist das positive Jahreszeugnis der 8. Schulstufe bzw. des Polytechnischen Jahrganges vorzulegen (keine Aufnahmeprüfung).
Für eine Aufnahme in das Kolleg ist der erfolgreiche Abschluss (Reifeprüfung) einer höheren Schule oder für die Aufnahme in den Aufbaulehrgang für Produkt-Design ist der Abschluss einer vierjährigen facheinschlägigen Fachschule oder sonstigen Fachschule und der Nachweis eines mindestens 10-wöchigen Vorbereitungslehrgangs (mit Aufnahmeprüfung) erforderlich.
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt dann, wenn die gesetzlichen Aufnahmebedingungen am Schuljahresende (positiver Abschluss der 8. Schulstufe bzw. Aufnahmeprüfung in den Gegenständen Mathematik, Deutsch, Englisch) erfüllt sind. Die Vorlage der Jahreszeugnisse aller Bewerber:innen hat in der Direktion der EUREGIO HTBLVA FERLACH zu erfolgen.
Befreiung von Unterrichtsgegenständen
Wir möchten Sie hiermit informieren, dass die Befreiung von Unterrichtsgegenständen auf Basis vorliegender ausländischer Schulzeugnisse grundsätzlich nicht möglich ist, da eine Befreiung gesetzlich laut Rundschreiben des Ministeriums BMBWK-12.660/0005-III/3/2006 nur auf Grund einer höherwertigen, in Österreich abgeschlossenen Ausbildung vorgesehen ist.
Eine Befreiung von Pflichtgegenständen auf Basis vorliegender höherwertiger österreichischer Schulzeugnisse muss innerhalb der ersten beiden Schulwochen schriftlich in der Direktion oder an direktion@htl-ferlach.at beantragt werden. Alle Anträge auf Befreiung von Pflichtgegenständen werden geprüft und eine schriftliche Beantwortung der eingelangten Ansuchen erfolgt zeitnah. Eine Befreiung von Bewegung und Sport sowie Religion als Pflichtgegenstände kann nicht genehmigt werden.
Wir wünschen Ihnen noch viel Erfolg für das laufende Schuljahr und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit an der EUREGIO HTBLVA FERLACH!