Positionierung
Die Absolvent:innen des künstlerischen Ausbildungsbereichs Schmuck, Graviertechnik und Kunstschmiede sind durch das große handwerkliche Geschick vielseitig im Bereich des Unikatschmuckes wie auch in der Modellerzeugung, in den Bereichen der Industriegravur, der Waffen- und Schmuckgravur sowie im Stahlstich und Flachstich sehr gefragt. Weiters steht der Weg zum künstlerischen Metallplastiker ebenso offen wie der zum traditionellen Kunstschmied.
Nach absolvierter Ausbildung an unserer Schule können folgende mögliche Berufe als unselbständig Beschäftigte ergriffen werden. Diese Auflistung dient als beratende Hilfestellung, wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verweisen auf weitere untenstehende Ausführungen:
- Beeidete/r Gutachter:in
- Fachverkäufer:in
- Feintechnische Berufe/Fertigung
- Graveur:in
- Restaurator:in
- Steinmetz
- Goldschmied:in
- Juwelier:in
- Schätzmeister:in
Mit der Ablegung der Reife- und Diplomprüfung erwerben die Absolvent:innen die im künstlerischen Lehrplan Art und Design definierten Kompetenzen und Qualifikationen. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die berufliche Tätigkeit in der Selbständigkeit oder als unselbstständig Beschäftigte/r (wie z.B. Tätigkeit als Gutachter) selbstverständlich zusätzliche Prüfungen bzw. weitere Qualifikationen erforderlich und bei externen Stellen abzulegen sind.
Mit dem Erwerb der Reife- und Diplomprüfung an einer höheren technischen Bundeslehranstalt erwirbt jeder Absolvent/jede Absolventin diverse Berechtigungen (z.B. Berufsausbildungsgesetz, Gewerbeordnung, Berechtigungen in der EU, Einstufung gem. NQR-Gesetz), die auf den jeweiligen Reife- und Diplomprüfungszeugnissen separat angeführt sind.
Arbeitsmittelbeitrag
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausbildung in den einzelnen Jahrgängen in allen Ausbildungsbereichen seitens der Erziehungsberechtigten Arbeitsmittelbeiträge, die jährlich je nach Ausbildungsschwerpunkt kalkuliert werden, zu bezahlen sind. Der Arbeitsmittelbeitrag deckt die Materialkosten für die Übungsstücke in den Werkstätten im jeweiligen Schuljahr ab. Bei Rückfragen zu den Arbeitsmittelbeiträgen stehen Ihnen die jeweiligen Werkstättenleiter oder die Direktorin jederzeit zur Verfügung.
Filme & Videos
Diplomarbeiten
02. November 2023
Admiratio Naturae
02. November 2023
Golden Kingdom
Projekte
07. Januar 2024
Schließe
07. Januar 2024
Ornamentring
19. Dezember 2023
Brosche
Pflichtpraktikum
für alle Schüler:innen der BMHS
Im SchUG § 11 ist geregelt, dass alle Schüler:innen im Zuge ihrer Ausbildung an einer BMHS außerhalb des schulischen Unterrichts ein verpflichtendes facheinschlägiges Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Dieses Pflichtpraktikum ist wie ein Pflichtgegenstand zu werten. Ein Pflichtpraktikum oder Praktikum ist jedenfalls vor Abschluss der lehrplanmäßig letzten Schulstufe zurückzulegen. Ohne Nachweis über das Absolvieren des Pflichtpraktikums ist eine Zulassung zu den abschließenden Prüfungen (sRDP, AP oder Diplomprüfung) nicht möglich.
Dauer des Pflichtpraktikums:
HTL | 8 Wochen |
Kolleg/ALG | 8 Wochen |
Fachschule | 4 Wochen |
Den Schüler:innen wird empfohlen, rechtzeitig den Kontakt zu möglichen Betrieben aufzunehmen und Bewerbungsschreiben zu versenden. Die Verantwortung für einen Praktikumsplatz liegt im Verantwortungsbereich der Eltern bzw. der Schüler:innen. Die Schule übernimmt hier maximal die Rolle des Vermittlers.
Praktikumsplätze
Zurzeit sind keine Praktikumsplätze aus unserer Jobbörse vorhanden.